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Als Bologna-Prozess wird eine auf europaweite Harmonisierung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums zielt.
Das übergeordnete Ziel des Bologna-Prozesses ist es, einen Europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area (EHEA)) zu schaffen, der auf internationale Zusammenarbeit und wissenschaftlichen Austausch basiert und damit sowohl für europäische als auch für internationale Studierende und Wissenschaftler attraktiv ist.
Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:
Eines der bekanntesten Resultate des Bologna-Prozesses ist die Etablierung eines Systems von drei aufeinander aufbauenden Zyklen in der Hochschulbildung.
Die Bedeutung von Bildung und Bildungszusammenarbeit für die Entwicklung und Stärkung stabiler und friedlicher Gesellschaften ist allgemein als wichtigstes Ziel anerkannt. Aus diesem Grund haben sich seit 1998 49 Länder diesem Prozess angeschlossen. Weitere Informationen sind unter https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/studium/bologna-prozess/bologna-prozess_node.html zu finden.
Die Organisation gestaltet sich folgendermaßen: